Verhinderungspflege in Braunsbach und Umgebung
Wenn Ihre pflegenden Angehörigen Urlaub brauchen, krank werden oder einen Termin haben, übernehmen wir die Pflege bei Ihnen zu Hause. Auf Wunsch kommen auch unsere eigenen Betreuungskräfte zu Ihnen. Wir sind in Braunsbach, Untermünkheim, Kupferzell und Schwäbisch Hall im Einsatz. Die Kosten erstattet die Pflegekasse über die Verhinderungspflege, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ergänzend können Sie den Entlastungsbetrag für Hilfe im Alltag nutzen. Auf dieser Seite erfahren Sie, was Ihnen zusteht und wie Sie es beantragen.
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für den Fall, dass die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Die Pflegekasse bezahlt dann eine Ersatzpflege, zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst. Der pflegebedürftige Mensch kann so in seiner gewohnten Umgebung bleiben.
Gründe für eine Verhinderung können Urlaub, Krankheit, eine Reha oder einfach eine Auszeit sein. Die Ersatzpflege kann tageweise oder für einige Stunden stattfinden, etwa damit Sie einen Arzttermin wahrnehmen können.
Wer hat Anspruch, wie viel und wie lange?
Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen oder anderen Privatpersonen gepflegt werden. Dafür steht ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro für bis zu acht Wochen im Jahr zur Verfügung (Stand: Oktober 2026).
- ab PG 2Pflege zu Hause durch Privatpersonen
- 3.539 €pro Jahr, gemeinsam mit Kurzzeitpflege
- 8 Wochenpro Kalenderjahr
Voraussetzungen: Sie brauchen mindestens Pflegegrad 2, und die Pflege muss zu Hause durch eine private Pflegeperson stattfinden. Eine Mindestdauer der Pflege vorab, die sogenannte Vorpflegezeit, gibt es seit Juli 2025 nicht mehr. Sie können die Leistung also ab dem ersten Tag mit Pflegegrad nutzen.
Höhe der Verhinderungspflege
Der gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro gilt für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen. Wie Sie ihn aufteilen, entscheiden Sie selbst. Übernimmt ein Pflegedienst wie wir die Ersatzpflege, kann der volle Betrag genutzt werden.
Springen nahe Angehörige ein, ist die Erstattung grundsätzlich auf das Doppelte des Pflegegeldes begrenzt. Nachgewiesene Kosten wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall können zusätzlich erstattet werden, insgesamt bis zum Jahresbetrag.
| Pflegegrad | Grenze bei Ersatzpflege durch nahe Angehörige (pro Jahr) |
|---|---|
| 2 | 694 Euro |
| 3 | 1.198 Euro |
| 4 | 1.600 Euro |
| 5 | 1.980 Euro |
Stand: Oktober 2026 · Nicht genutzte Beträge verfallen am Jahresende.
Dauer und Auswirkung auf das Pflegegeld
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Tageweise
Tageweise Verhinderungspflege ist bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr möglich. In dieser Zeit wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.
-
Stundenweise
Ist die Pflegeperson an einem Tag weniger als acht Stunden verhindert, spricht man von stundenweiser Verhinderungspflege. Diese Stunden zählen nicht auf die acht Wochen, und das Pflegegeld bleibt in voller Höhe erhalten.
Wie beantragen Sie Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege beantragen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse, am besten bevor die Ersatzpflege beginnt. Die Kosten werden gegen Nachweis erstattet. Seit 2026 muss die Erstattung spätestens bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres beantragt werden.
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1
Melden Sie der Pflegekasse, wann und wie lange Sie verhindert sind.
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2
Vereinbaren Sie mit uns die Einsätze für diesen Zeitraum, für Pflege und, wenn gewünscht, Betreuung.
-
3
Nach der Ersatzpflege wird die Rechnung bei der Pflegekasse eingereicht. Wie die Abrechnung in Ihrem Fall läuft, besprechen wir vorab mit Ihnen.
Planen Sie einen Urlaub, melden Sie sich möglichst frühzeitig bei uns, damit wir die Einsätze einplanen können.
Entlastungsbetrag: wofür, wie viel und was passiert mit Restbeträgen?
Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 Euro im Monat und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu (Stand: Oktober 2026). Er ist zweckgebunden für Leistungen, die pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit im Alltag fördern. Er kommt zusätzlich zur Verhinderungspflege hinzu und wird nicht mit dem gemeinsamen Jahresbetrag verrechnet.
Entlastungsbetrag auf einen Blick
Stand: Oktober 2026
- 131 €pro Monat
- ab PG 1für alle Pflegegrade
- 30. JuniRestbeträge im Folgejahr
Sie können den Entlastungsbetrag unter anderem für folgende Leistungen einsetzen:
- Hilfe im Haushaltzum Beispiel Putzen, Einkaufen oder Wäsche
- Betreuung und Begleitungetwa zu Spaziergängen oder Terminen
- Tages- oder Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege
- Leistungen eines ambulanten PflegedienstesAb Pflegegrad 2 nicht für die körperbezogene Pflege, also zum Beispiel Waschen oder Anziehen.
Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet. Nicht verbrauchte Beträge sammeln sich an. Sie können sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Restbeträge aus 2026 also bis 30. Juni 2027, sofern die Reform daran nichts ändert (siehe unten).
Was übernimmt Krimmer, was übernehmen unsere Kooperationspartner?
Damit klar ist, wer was übernimmt und wie es bezahlt wird, hier der Überblick:
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Pflege
Grundpflege während Ihrer Abwesenheit durch unsere Pflegekräfte, stundenweise oder tageweise, nach Absprache auch mehrmals täglich sowie am Wochenende und an Feiertagen. Abgerechnet über die Verhinderungspflege.
Krimmer -
Betreuung
Betreuung und Begleitung durch unsere eigenen Betreuungskräfte. Abgerechnet über die Verhinderungspflege, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, oder über den Entlastungsbetrag.
Krimmer -
Behandlungspflege
Ärztlich verordnete Maßnahmen wie Medikamentengabe oder Verbandswechsel laufen unabhängig davon über die Krankenkasse weiter.
Krimmer -
Hilfe im Haushalt
Durch Hauswirtschaftsdienste aus der Region. Wir geben Ihnen gern den Kontakt weiter. Die Leistung vereinbaren und rechnen Sie direkt mit dem Partner ab, zum Beispiel über den Entlastungsbetrag.
Partner -
Kurzzeitpflege
Findet in einer stationären Einrichtung statt. Wir helfen Ihnen bei der Frage, ob sie für Sie sinnvoller ist.
Einrichtung
Hinweis zur Pflegereform 2027
Die Bundesregierung plant, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag ab 2027 neu zu ordnen. Der Gesetzentwurf ist noch nicht beschlossen. Bis dahin gelten die hier beschriebenen Regeln. Wir aktualisieren diese Seite, sobald die Neuregelung feststeht.
Häufige Fragen zur Verhinderungspflege
Kann ich Verhinderungspflege auch stundenweise nutzen?
Ja. Ist die Pflegeperson an einem Tag weniger als acht Stunden verhindert, gilt das als stundenweise Verhinderungspflege. Diese Stunden zählen nicht auf die acht Wochen im Jahr, und das Pflegegeld wird nicht gekürzt. So können Sie zum Beispiel regelmäßig einen Nachmittag freinehmen oder einen eigenen Arzttermin wahrnehmen, während wir die Pflege oder Betreuung übernehmen.
Kann ich Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag gleichzeitig nutzen?
Ja. Beide Leistungen sind unabhängig voneinander. Der gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro deckt die Ersatzpflege ab. Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat kommt für Hilfe im Haushalt oder Betreuung hinzu (Stand: Oktober 2026). Viele Familien kombinieren beides, damit während eines Urlaubs sowohl die Pflege als auch der Haushalt versorgt sind.
Kann ich auch Betreuung über die Verhinderungspflege abrechnen?
Ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind: Die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2, und die private Pflegeperson ist verhindert. Dann können unsere eigenen Betreuungskräfte die Betreuung übernehmen, zum Beispiel stundenweise, während die Pflegeperson einen Termin wahrnimmt oder eine Pause braucht. Abgerechnet wird über den Jahresbetrag für Verhinderungspflege. Hilfe im Haushalt durch unsere Kooperationspartner vereinbaren Sie separat mit dem jeweiligen Partner.
Muss ich die Verhinderungspflege vorher beantragen?
Ein vorheriger Antrag ist sinnvoll, aber keine Pflicht. Sie können die Kosten auch nachträglich bei der Pflegekasse einreichen. Seit 2026 gilt dafür eine feste Frist: Die Erstattung muss spätestens bis zum Ende des Jahres beantragt werden, das auf die Ersatzpflege folgt. Wer vorab Bescheid gibt, vermeidet Rückfragen und weiß früher, welcher Betrag noch zur Verfügung steht.
Verhinderungspflege planen: Wir beraten Sie
Sie planen einen Urlaub oder brauchen kurzfristig Entlastung? Rufen Sie Krimmer – Ihr Pflegedienst an oder vereinbaren Sie einen Rückruf. Gemeinsam klären wir, wie die Pflege in Ihrer Abwesenheit weiterläuft und welche Leistungen Sie dafür nutzen können.