Behandlungspflege zu Hause

Behandlungspflege ist medizinische Pflege, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet und die eine qualifizierte Pflegekraft bei Ihnen zu Hause durchführt. Wir übernehmen Behandlungspflege in Braunsbach, Untermünkheim, Kupferzell und Schwäbisch Hall. Die Kosten trägt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse, abgesehen von einer gesetzlichen Zuzahlung. 

Für die Versorgung von Wunden haben wir eine eigene Seite: Wundversorgung zu Hause.

Pflegekraft unterstützt eine Seniorin im Pflegebett
  • Ärztlich verordnetdurch Hausarzt oder Klinik
  • Krankenkasse zahltnur gesetzliche Zuzahlung
  • Kein Pflegegrad nötigzählt nicht aufs Pflegebudget

Was ist Behandlungspflege?

Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die eine Ärztin oder ein Arzt verordnet und die qualifizierte Pflegekräfte bei Ihnen zu Hause durchführen. Rechtlich heißt sie häusliche Krankenpflege und ist eine Leistung der Krankenkasse nach § 37 SGB V. Einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht.

Behandlungspflege sorgt dafür, dass eine ärztliche Behandlung auch zu Hause gelingt. Das ist zum Beispiel nach einer Operation wichtig, bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder wenn sich ein Krankenhausaufenthalt dadurch verkürzen lässt. Unsere qualifizierten Pflegekräfte setzen um, was ärztlich angeordnet ist, beobachten den Verlauf und informieren die Praxis, wenn sich etwas verändert.

Unsere Leistungen in der Behandlungspflege

Wir übernehmen Behandlungspflege vorübergehend oder dauerhaft, je nachdem, was Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet. Dazu gehören unter anderem:

  • Versorgung akuter und chronischer Wunden (mehr dazu auf unserer Seite Wundversorgung)

  • Richten und Verabreichen von Medikamenten

  • Blutdruck- und Blutzucker­kontrollen

  • Insulin­injektionen und andere Injektionen unter die Haut oder in den Muskel

  • An- und Ausziehen von Kompressions­strümpfen und Anlegen von Kompressions­verbänden

Wenn Sie zusätzlich Hilfe bei der Körperpflege brauchen, können Sie Behandlungspflege mit Grundpflege kombinieren. Beides wird über unterschiedliche Kassen abgerechnet.

So kommen Sie zur Behandlungspflege

Für Behandlungspflege brauchen Sie eine ärztliche Verordnung über häusliche Krankenpflege. Diese wird bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht. Wann wir mit der Versorgung beginnen können, hängt neben der Verordnung auch von unseren freien Kapazitäten ab. Melden Sie sich deshalb möglichst früh bei uns.

  1. Verordnung

    Ihre Hausärztin, Ihr Hausarzt oder eine Fachpraxis stellt die Verordnung aus. Nach einem Krankenhaus­aufenthalt kann auch die Klinik häusliche Krankenpflege für bis zu sieben Tage verordnen.

  2. Kontakt

    Sie rufen uns an oder vereinbaren einen Rückruf. Wir klären, was zu tun ist und ab wann wir die Versorgung übernehmen können.

  3. Genehmigung

    Die Verordnung muss spätestens am vierten Arbeitstag nach Ausstellung bei der Krankenkasse vorliegen. Bis zur Entscheidung übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

  4. Start

    Eine qualifizierte Pflegekraft kommt im vereinbarten Zeitfenster zu Ihnen. Läuft die Verordnung aus und ist weiter Behandlung nötig, erinnern wir Sie rechtzeitig an die Folgeverordnung.

Wer zahlt die Behandlungs­pflege?

Bei gesetzlich Versicherten bezahlt die Krankenkasse die verordnete Behandlungspflege. Sie leisten eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro je Verordnung und 10 Prozent der Kosten, begrenzt auf die ersten 28 Tage im Kalenderjahr (Stand: Oktober 2026).

Für die Zuzahlung gelten einige Ausnahmen und Grenzen:

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind befreit.
  • Insgesamt zahlen Sie Zuzahlungen höchstens bis zu Ihrer persönlichen Belastungsgrenze. Sie liegt bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken bei 1 Prozent.
  • Ab Januar 2027 steigt die Zuzahlung je Verordnung auf 15 Euro, der Anteil von 10 Prozent der Kosten bleibt (GKV-Beitragssatz­stabilisierungs­gesetz).

Ihre Zuzahlung auf einen Blick

Stand: Oktober 2026

  • 10 €je Verordnung
  • 10 %der Kosten
  • 28 Tagemaximal pro Jahr

Wichtig

Die Behandlungspflege wird nicht auf die Pflegesachleistungen Ihres Pflegegrades angerechnet. Bei Privatversicherten richtet sich die Kostenübernahme nach dem jeweiligen Tarif.

Häufige Fragen zur Behandlungspflege

Braucht man für Behandlungspflege einen Pflegegrad?

Nein. Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenkasse und hängt nicht vom Pflegegrad ab. Entscheidend ist allein, dass Ihre Ärztin oder Ihr Arzt sie verordnet und die Krankenkasse sie genehmigt. Haben Sie bereits einen Pflegegrad, erhalten Sie Behandlungspflege zusätzlich zu Ihren Pflegeleistungen. Sie wird nicht auf das Budget für Pflegesachleistungen angerechnet.

Wer stellt die Verordnung aus?

Die Verordnung über häusliche Krankenpflege stellt in der Regel Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt aus, bei bestimmten Erkrankungen auch eine Fachpraxis. Nach einem Krankenhausaufenthalt kann die Klinik im Rahmen des Entlassmanagements für bis zu sieben Tage verordnen. Danach übernimmt die Hausarztpraxis. Ist weitere Behandlung nötig, stellt die Praxis rechtzeitig eine Folgeverordnung aus.

Was kostet Behandlungspflege?

Gesetzlich Versicherte zahlen eine Zuzahlung von 10 Euro je Verordnung und 10 Prozent der Kosten, aber nur für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr (Stand: Oktober 2026). Ab Januar 2027 steigt die Zuzahlung je Verordnung auf 15 Euro, die 10 Prozent bleiben. Die übrigen Kosten trägt die Krankenkasse. Kinder unter 18 Jahren sind befreit, und niemand zahlt mehr als die persönliche Belastungsgrenze.

Übernehmen Sie Behandlungspflege auch direkt nach einem Krankenhausaufenthalt?

Ja. Am besten melden Sie sich schon vor der Entlassung bei uns. Dann können wir frühzeitig klären, ob und ab wann wir die Versorgung übernehmen können, und die Klinik kann die häusliche Krankenpflege für bis zu sieben Tage direkt verordnen. Danach stellt Ihre Hausarztpraxis bei Bedarf eine Folgeverordnung aus.

Behandlungspflege anfragen

Sie haben eine Verordnung erhalten oder ein Angehöriger wird bald aus dem Krankenhaus entlassen? Rufen Sie Krimmer – Ihr Pflegedienst an oder vereinbaren Sie einen Rückruf. Auch Arztpraxen, Kliniken und Sozialdienste erreichen uns direkt telefonisch.

Persönliche Pflegeberatung bei einer Seniorin zu Hause
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