Behandlungspflege ist medizinische Pflege, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet und die eine qualifizierte Pflegekraft bei Ihnen zu Hause durchführt. Wir übernehmen Behandlungspflege in Braunsbach, Untermünkheim, Kupferzell und Schwäbisch Hall. Die Kosten trägt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse, abgesehen von einer gesetzlichen Zuzahlung.
Für die Versorgung von Wunden haben wir eine eigene Seite: Wundversorgung zu Hause.
Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die eine Ärztin oder ein Arzt verordnet und die qualifizierte Pflegekräfte bei Ihnen zu Hause durchführen. Rechtlich heißt sie häusliche Krankenpflege und ist eine Leistung der Krankenkasse nach § 37 SGB V. Einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht.
Behandlungspflege sorgt dafür, dass eine ärztliche Behandlung auch zu Hause gelingt. Das ist zum Beispiel nach einer Operation wichtig, bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder wenn sich ein Krankenhausaufenthalt dadurch verkürzen lässt. Unsere qualifizierten Pflegekräfte setzen um, was ärztlich angeordnet ist, beobachten den Verlauf und informieren die Praxis, wenn sich etwas verändert.
Wir übernehmen Behandlungspflege vorübergehend oder dauerhaft, je nachdem, was Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet. Dazu gehören unter anderem:
Versorgung akuter und chronischer Wunden (mehr dazu auf unserer Seite Wundversorgung)
Richten und Verabreichen von Medikamenten
Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen
Insulininjektionen und andere Injektionen unter die Haut oder in den Muskel
An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und Anlegen von Kompressionsverbänden
Wenn Sie zusätzlich Hilfe bei der Körperpflege brauchen, können Sie Behandlungspflege mit Grundpflege kombinieren. Beides wird über unterschiedliche Kassen abgerechnet.
Für Behandlungspflege brauchen Sie eine ärztliche Verordnung über häusliche Krankenpflege. Diese wird bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht. Wann wir mit der Versorgung beginnen können, hängt neben der Verordnung auch von unseren freien Kapazitäten ab. Melden Sie sich deshalb möglichst früh bei uns.
Ihre Hausärztin, Ihr Hausarzt oder eine Fachpraxis stellt die Verordnung aus. Nach einem Krankenhausaufenthalt kann auch die Klinik häusliche Krankenpflege für bis zu sieben Tage verordnen.
Sie rufen uns an oder vereinbaren einen Rückruf. Wir klären, was zu tun ist und ab wann wir die Versorgung übernehmen können.
Die Verordnung muss spätestens am vierten Arbeitstag nach Ausstellung bei der Krankenkasse vorliegen. Bis zur Entscheidung übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
Eine qualifizierte Pflegekraft kommt im vereinbarten Zeitfenster zu Ihnen. Läuft die Verordnung aus und ist weiter Behandlung nötig, erinnern wir Sie rechtzeitig an die Folgeverordnung.
Bei gesetzlich Versicherten bezahlt die Krankenkasse die verordnete Behandlungspflege. Sie leisten eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro je Verordnung und 10 Prozent der Kosten, begrenzt auf die ersten 28 Tage im Kalenderjahr (Stand: Oktober 2026).
Für die Zuzahlung gelten einige Ausnahmen und Grenzen:
Stand: Oktober 2026
Die Behandlungspflege wird nicht auf die Pflegesachleistungen Ihres Pflegegrades angerechnet. Bei Privatversicherten richtet sich die Kostenübernahme nach dem jeweiligen Tarif.
Nein. Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenkasse und hängt nicht vom Pflegegrad ab. Entscheidend ist allein, dass Ihre Ärztin oder Ihr Arzt sie verordnet und die Krankenkasse sie genehmigt. Haben Sie bereits einen Pflegegrad, erhalten Sie Behandlungspflege zusätzlich zu Ihren Pflegeleistungen. Sie wird nicht auf das Budget für Pflegesachleistungen angerechnet.
Die Verordnung über häusliche Krankenpflege stellt in der Regel Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt aus, bei bestimmten Erkrankungen auch eine Fachpraxis. Nach einem Krankenhausaufenthalt kann die Klinik im Rahmen des Entlassmanagements für bis zu sieben Tage verordnen. Danach übernimmt die Hausarztpraxis. Ist weitere Behandlung nötig, stellt die Praxis rechtzeitig eine Folgeverordnung aus.
Gesetzlich Versicherte zahlen eine Zuzahlung von 10 Euro je Verordnung und 10 Prozent der Kosten, aber nur für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr (Stand: Oktober 2026). Ab Januar 2027 steigt die Zuzahlung je Verordnung auf 15 Euro, die 10 Prozent bleiben. Die übrigen Kosten trägt die Krankenkasse. Kinder unter 18 Jahren sind befreit, und niemand zahlt mehr als die persönliche Belastungsgrenze.
Ja. Am besten melden Sie sich schon vor der Entlassung bei uns. Dann können wir frühzeitig klären, ob und ab wann wir die Versorgung übernehmen können, und die Klinik kann die häusliche Krankenpflege für bis zu sieben Tage direkt verordnen. Danach stellt Ihre Hausarztpraxis bei Bedarf eine Folgeverordnung aus.
Sie haben eine Verordnung erhalten oder ein Angehöriger wird bald aus dem Krankenhaus entlassen? Rufen Sie Krimmer – Ihr Pflegedienst an oder vereinbaren Sie einen Rückruf. Auch Arztpraxen, Kliniken und Sozialdienste erreichen uns direkt telefonisch.