Mit Pflegesachleistungen bezahlt die Pflegekasse einen ambulanten Pflegedienst, der Sie zu Hause pflegt. Wir übernehmen diese Grundpflege in Braunsbach, Untermünkheim, Kupferzell und Schwäbisch Hall und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Nach Absprache kommen wir auch mehrmals täglich sowie am Wochenende und an Feiertagen.
Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung für die Pflege zu Hause durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, und der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Anders als beim Pflegegeld erhalten Sie also kein Geld ausgezahlt, sondern die Pflege selbst als „Sachleistung“. Rechtsgrundlage ist § 36 SGB XI. Im Alltag spricht man meist von Grundpflege.
Zur Grundpflege gehört alles, was Sie bei der Versorgung Ihres Körpers und im Alltag unterstützt. Wir helfen unter anderem bei:
Körperpflege, zum Beispiel Waschen, Duschen und Zähneputzen
Hilfe bei Ausscheidungen
An- und Auskleiden
Essen und Trinken
Lagern und Positionswechsel im Bett
Mobilisation und Bewegungsförderung
Betreuung übernehmen unsere eigenen Betreuungskräfte. Für hauswirtschaftliche Hilfe geben wir Ihnen gern den Kontakt zu unseren Kooperationspartnern weiter. Medizinische Maßnahmen wie Injektionen oder Verbandswechsel gehören nicht zur Grundpflege. Sie sind Behandlungspflege und werden von der Krankenkasse bezahlt.
Pflegesachleistungen erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause leben. Die Pflegekasse zahlt bis zu einem monatlichen Höchstbetrag, der vom Pflegegrad abhängt.
Mit Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistungen. Sie können aber den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat für Leistungen eines Pflegedienstes einsetzen.
| Pflegegrad | Pflegesachleistungen bis zu (pro Monat) | Pflegegeld (pro Monat) |
|---|---|---|
| 1 | keine | kein |
| 2 | 796 Euro | 347 Euro |
| 3 | 1.497 Euro | 599 Euro |
| 4 | 1.859 Euro | 800 Euro |
| 5 | 2.299 Euro | 990 Euro |
Stand: Oktober 2026
Kosten, die über den Höchstbetrag hinausgehen, tragen Sie selbst. Bevor die Versorgung beginnt, erhalten Sie deshalb eine Übersicht der voraussichtlichen Kosten.
Schöpfen Sie die Pflegesachleistungen nicht ganz aus, erhalten Sie für den Rest anteilig Pflegegeld. Das nennt sich Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) und eignet sich für Familien, die einen Teil der Pflege selbst übernehmen.
Beispiel mit Pflegegrad 3 (Stand: Oktober 2026)
Die Pflegekasse rechnet das automatisch aus, sobald die Abrechnung des Pflegedienstes vorliegt.
Eine weitere Möglichkeit: Bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen lassen sich in Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln, etwa für Betreuung oder Hilfe im Haushalt. Welche Lösung für Sie besser ist, besprechen wir gern mit Ihnen.
Die Grundpflege bei uns beginnt mit einem persönlichen Gespräch. Danach planen wir die Pflege gemeinsam mit Ihnen und kommen in abgestimmten Zeitfenstern zu Ihnen.
Zuerst lernen wir Sie kennen – Ihren Alltag, Ihre Gewohnheiten und Wünsche, Ihre Sorgen und die Unterstützung, die Sie schon haben. Angehörige sind gern dabei, wenn Sie das möchten. Danach klären wir, wobei Sie Hilfe brauchen, wie oft wir kommen und was Ihre Pflegekasse bezuschusst.
Sie erhalten einen Pflegevertrag mit allen Leistungen und Kosten. Unsere Pflegefachkräfte erstellen eine Pflegeplanung, die Ihre Gewohnheiten und Wünsche berücksichtigt.
Wir kommen in Zeitfenstern, die wir mit Ihnen abstimmen, nach Absprache auch mehrmals täglich sowie am Wochenende und an Feiertagen. Unsere Pflegekräfte fahren feste, regelmäßige Touren, und wir achten darauf, dass Sie so wenig Wechsel wie möglich haben.
Ändert sich Ihre Situation, passen wir die Pflege an. Fällt Ihnen der Alltag spürbar schwerer und brauchen Sie mehr Unterstützung, beraten wir Sie zu einer erneuten Begutachtung.
Über unsere Klienten- und Angehörigen-App haben Sie Ihre vollständige Klientenakte immer dabei und sehen jederzeit, wie Ihre Versorgung geplant ist und was bereits erledigt wurde. Das schafft Transparenz für Sie und für Angehörige, denen Sie den Zugang erlauben. So wissen auch Familienmitglieder, die weiter weg wohnen, wann wir da waren.
In der App finden Sie:
Brauchen Sie mehr Pflege, als die Pflegekasse bezahlt, tragen Sie die Differenz selbst. Bevor die Versorgung beginnt, sehen Sie im Pflegevertrag, welche Kosten auf Sie zukommen. Hat Ihre Selbstständigkeit abgenommen, kann auch eine erneute Begutachtung sinnvoll sein. Wir beraten Sie, welche Möglichkeiten es in Ihrer Situation gibt.
Der Höchstbetrag gilt jeweils für einen Monat und lässt sich nicht ansparen. Ganz verloren geht der Rest trotzdem nicht. Wer Pflegesachleistungen nur teilweise nutzt, erhält für den Rest anteilig Pflegegeld, die sogenannte Kombinationsleistung. Alternativ lassen sich bis zu 40 Prozent der Sachleistungen in Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln.
Ja. Wir rechnen die Pflegesachleistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen und keine Belege einreichen. Nur Kosten, die über den Höchstbetrag Ihres Pflegegrades hinausgehen, stellen wir Ihnen in Rechnung. Diese Kosten sehen Sie vorab im Pflegevertrag.
Sie haben einen Pflegegrad erhalten und möchten wissen, wie viel Unterstützung Ihnen zusteht? Rufen Sie Krimmer – Ihr Pflegedienst an oder vereinbaren Sie einen Rückruf. Gemeinsam klären wir, welche Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld zu Ihrer Situation passt.