Unsere Leistungen in der ambulanten Pflege

Gute Pflege beginnt damit, dass wir Sie kennenlernen: Ihren Alltag, Ihre Gewohnheiten und das, was Ihnen wichtig ist. Von unserem Büro in Braunsbach aus versorgen wir pflegebedürftige Menschen in Braunsbach, Untermünkheim, Kupferzell und Schwäbisch Hall. Hier finden Sie alle Leistungen im Überblick, von der Grundpflege über die Behandlungspflege bis zu Beratung und Pflegekursen für Angehörige. Welche Unterstützung Sie brauchen, besprechen wir in einem persönlichen Erstgespräch. Leistungen der Pflege- und Krankenkasse rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab.

Informationsmaterial von Krimmer – Ihr Pflegedienst

Grundpflege und Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung, mit denen ein ambulanter Pflegedienst Sie ab Pflegegrad 2 zu Hause versorgt. Wir helfen unter anderem bei:

  • Körperpflege
  • An- und Auskleiden
  • Ausscheidungen
  • Essen und Trinken
  • Lagern und Bewegung


Betreuung leisten unsere eigenen Betreuungskräfte. Für Hilfe im Haushalt geben wir Ihnen gern den Kontakt zu Kooperationspartnern weiter.

Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung

Behandlungspflege, auch häusliche Krankenpflege nach SGB V genannt, umfasst medizinische Maßnahmen, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet. Dazu gehören zum Beispiel:

  • das Richten und Verabreichen von Medikamenten
  • Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen
  • Insulin- und andere Injektionen
  • das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

Behandlungspflege, auch häusliche Krankenpflege nach SGB V genannt, umfasst medizinische Maßnahmen, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet. Dazu gehören zum Beispiel:

Wundversorgung zu Hause

Ob offenes Bein, Druckgeschwür oder eine Wunde nach einer Operation: Akute und chronische Wunden versorgen wir direkt bei Ihnen zu Hause. Die Versorgung übernehmen unsere entsprechend qualifizierten Pflegefachkräfte. Sie arbeiten nach aktuellen fachlichen Standards und stimmen die Behandlung eng mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab. Fachlich begleitet wird die Wundversorgung von Inhaber Knut Krimmer, der als Wundexperte ICW weitergebildet ist. Eine gut versorgte Wunde bedeutet oft weniger Schmerzen, mehr Beweglichkeit und mehr Freiheit im Alltag.
Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite Wundversorgung.

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege springt ein, wenn Ihre private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend ausfällt. Ab Pflegegrad 2 steht dafür ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, für bis zu acht Wochen im Jahr (Stand: Oktober 2026). In dieser Zeit übernehmen wir die Pflege zu Hause.
Auch die Betreuung durch unsere eigenen Betreuungskräfte können Sie über die Verhinderungspflege abrechnen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, zum Beispiel stundenweise, während Sie einen Termin wahrnehmen.

Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige aller Pflegegrade erhalten einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat (Stand: Oktober 2026). Er ist für Unterstützung im Alltag gedacht, zum Beispiel für Betreuung oder Hilfe im Haushalt. Betreuung übernehmen unsere eigenen Betreuungskräfte, und wir rechnen sie über den Entlastungsbetrag ab. Für Hilfe im Haushalt geben wir Ihnen gern den Kontakt zu Kooperationspartnern weiter. Diese Leistung vereinbaren und rechnen Sie direkt mit dem Partner ab.

Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch durch eine Pflegefachkraft nachweisen. Seit Januar 2026 gilt für die Pflegegrade 2 bis 5 einheitlich: einmal pro Halbjahr. Wir führen diese Besuche bei Ihnen zu Hause durch.

Die Regeln im Überblick:

  • Bei Pflegegrad 4 und 5 können Sie zusätzlich freiwillig einen Besuch pro Quartal in Anspruch nehmen.
  • Mit Pflegegrad 1 oder wenn Sie Pflegesachleistungen oder die Kombinationsleistung beziehen, haben Sie halbjährlich Anspruch auf einen Besuch, ohne Verpflichtung.
  • Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.


Beim Besuch sprechen wir über die Pflegesituation und beantworten Ihre Fragen. Wir weisen auch auf passende Hilfen hin, etwa Hilfsmittel, Entlastungsleistungen oder eine erneute Begutachtung, wenn Sie inzwischen mehr Unterstützung brauchen.

Wichtig: Fehlt der Nachweis, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.

Pflegekurse für Angehörige

Pflegekurse nach § 45 SGB XI vermitteln pflegenden Angehörigen praktisches Wissen für die Pflege zu Hause. Wir bieten Pflegekurse und individuelle Schulungen an. Sie lernen zum Beispiel, Hilfsmittel richtig einzusetzen, und erfahren, welche Leistungen der Pflegeversicherung Ihnen zustehen. So können Sie gut pflegen, ohne sich zu überfordern. Für Angehörige sind Pflegekurse in der Regel kostenfrei, die Kosten trägt die Pflegekasse.

Privatzahlerkatalog: Leistungen auf eigene Rechnung

Manche Wünsche gehen über das hinaus, was Pflege- und Krankenkasse bezahlen. Zum Beispiel eine Begleitung zum Arzttermin oder eine ausführliche Beratung, bevor die Pflegebegutachtung ansteht. Dafür gibt es unseren Privatzahlerkatalog „Das bin ich mir wert“. Mit ihm bekommen Sie genau die zusätzliche Unterstützung, die Ihnen den Alltag leichter macht. Dazu gehören Betreuungs- und Begleitdienste, individuelle Pflegeberatung und die Begleitung rund um die Pflegebegutachtung. Diese Leistungen bezahlen Sie privat, soweit sie nicht über den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege abgerechnet werden können. Was sie kosten, steht im Katalog, und wir besprechen es vorab mit Ihnen.

Wichtig: Wenn wir Sie pflegen oder Sie eine Versorgung durch uns planen, sind das Erstgespräch und allgemeine Informationen zu Ihren Ansprüchen kostenlos. Wünschen Sie nur eine Beratung, ohne von uns versorgt zu werden, gilt das als individuelle Beratung aus dem Katalog und ist kostenpflichtig. Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI rechnen wir unabhängig davon direkt mit der Pflegekasse ab.

Häufige Fragen zu unseren Leistungen

Welche Leistungen bezahlt die Pflegekasse und welche die Krankenkasse?

Die Pflegekasse bezuschusst ab Pflegegrad 2 die Grundpflege als Pflegesachleistung. Dazu kommen Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen und Beratungsbesuche. Die Krankenkasse übernimmt die Behandlungspflege und die Wundversorgung, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt sie verordnet hat. Beide Leistungen können Sie gleichzeitig erhalten, weil sie aus unterschiedlichen Töpfen bezahlt werden.

Wichtig: Wie viel Unterstützung Sie von uns bekommen, ist nicht durch den Pflegegrad begrenzt. Umfang und Ablauf richten sich nach Ihrem Bedarf, nach unserer Vereinbarung mit Ihnen und nach unseren verfügbaren Kapazitäten. Die Pflegekasse bezuschusst die Leistungen je nach Pflegegrad bis zu einem monatlichen Höchstbetrag. Was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Welche Kosten auf Sie zukommen, besprechen wir vorab offen mit Ihnen.

Kann ich mehrere Leistungen miteinander kombinieren?

Ja. Viele Patientinnen und Patienten erhalten zum Beispiel Grundpflege über die Pflegekasse und zusätzlich Behandlungspflege über die Krankenkasse. Den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege können Sie ergänzend nutzen. Wer Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpft, bekommt anteilig Pflegegeld, das nennt sich Kombinationsleistung. Wir helfen Ihnen, die passende Kombination zu finden.

Wie läuft das Erstgespräch ab?

Im Erstgespräch lernen wir zuerst Sie und Ihre Situation kennen: Wie sieht Ihr Alltag aus, welche Gewohnheiten und Wünsche haben Sie, und was möchten Sie weiterhin selbst entscheiden und tun? Wir sprechen auch über Ihre Sorgen und Herausforderungen und darüber, welche Unterstützung es schon gibt, etwa durch Familie, Nachbarn oder andere Dienste. Ihre Angehörigen sind gern dabei, wenn Sie das möchten und damit einverstanden sind. Danach geht es um die passenden Leistungen, die Pflegeplanung und die Kosten. Für das Gespräch planen wir ausreichend Zeit ein. Legen Sie, wenn vorhanden, den Pflegegrad-Bescheid und ärztliche Verordnungen bereit.

Muss ich Kunde bei Krimmer sein, um einen Beratungsbesuch zu buchen?

Nein. Den Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI können Sie bei einem zugelassenen Pflegedienst Ihrer Wahl durchführen lassen, auch wenn Sie sonst keine Leistungen von uns beziehen. Das betrifft vor allem Familien, die Pflegegeld erhalten und die Pflege selbst übernehmen. Wir kommen dafür zu Ihnen nach Hause und schicken den Nachweis an die Pflegekasse.

Was passiert, wenn sich der Pflegebedarf verändert?

Dann passen wir die Versorgung an, zum Beispiel mit zusätzlichen Einsätzen oder weiteren Leistungen. Weil wir regelmäßig bei Ihnen sind, bemerken wir oft früh, wenn Ihnen Dinge im Alltag schwerer fallen. Hat Ihre Selbstständigkeit abgenommen und brauchen Sie mehr Unterstützung, kann eine erneute Begutachtung sinnvoll sein. Diese beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse, und der Medizinische Dienst prüft Ihre Situation neu. Wir beraten Sie, ob ein solcher Antrag sinnvoll ist. Eine ausführliche Vorbereitung der Begutachtung bieten wir als Privatleistung an.

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